Kindersitz für Auto und Fahrrad
Für den Transport von Babys und Kindern in Kraftfahrzeugen gilt die sogenannte Kindersicherungspflicht. Das bloße Anlegen des Gurtes reicht dabei nicht aus! Diese halten die Kleinen im Notfall nämlich nicht ausreichend zurück! Eine Babyschale beziehungsweise ein an das Körpergewicht des Kindes angepasster Kindersitz ist deshalb Vorschrift. Ein solcher Autositz muss zugelassen und ordnungsgemäß im Auto befestigt sein!
Grundsätzlich sollen Kinder bis zum Alter von 12 Jahren oder bis zu einer Körpergröße con 1,50 Metern bei jeder Fahrt in einem Kindersitz oder einer Schale angeschnallt werden. Ob Römer, Chicco oder Storchenmühle – der ADAC testet in regelmäßigen Abständen Autokindersitze sämtlicher namhafter Hersteller. Solche Tests geben nicht nur Aufschluss über die Kindersicherheit, sondern auch über den Einbau sowie die Polsterung und Verarbeitung. Auch beim Transport auf zwei Rädern sollte ein entsprechender Fahrradkindersitz verwendet werden!